Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Jahresabschluss gem. den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) angefertigt wird.
Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen die Erstellung
der Einnahmen-Überschussrechnung
der Eröffnungsbilanz
des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht
eines Zwischenabschlusses
einer Auseinandersetzungsbilanz
einer Liquidationsbilanz
eines Erläuterungsberichtes.
u.v.m.