Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Jahresabschluss gem. den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) angefertigt wird.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen die Erstellung

  • der Einnahmen-Überschussrechnung

  • der Eröffnungsbilanz

  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht

  • eines Zwischenabschlusses

  • einer Auseinandersetzungsbilanz

  • einer Liquidationsbilanz

  • eines Erläuterungsberichtes.

  • u.v.m.